Ein schönes und ermutigendes Beispiel für praktischen Waldumbau im Erzgebirge: Schülerinnen und Schüler haben sich an einer Pflanzaktion beteiligt und damit ein starkes Zeichen für Verantwortung, Nachhaltigkeit und Zukunft gesetzt.
Mehr dazu im Artikel der Freien Presse:
Zu Gast bei einem der ältesten Diakonissenhäusern Deutschlands
Starker Verbund braucht starke Rückendeckung: Als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion durfte ich mir ein Bild über die Arbeit und das Spektrum des Gesundheits- und Sozialverbundes machen. Zwei Eckpfeiler sind das Diakonissenkrankenhaus Dresden und – historisch wie strukturell eng verbunden – das Krankenhaus Emmaus Niesky. Beide Häuser sind Akutkrankenhäuser der Grund- und Regelversorgung. Das Dresdner Krankenhaus mit onkologischem Schwerpunkt und ist Akademisches Lehrkrankenhaus der TU Dresden. Unter dem Dach der Diakonissenanstalt Dresden finden sich ein MVZ, eine Pflegeschule und Angebote der Seniorenhilfe. Etwa 1.400 Mitarbeitende arbeiten in Krankenhaus, MVZ, Pflegeausbildung, Senioren- und Behindertenhilfe.
Krankenhaustransformation: Freigemeinnützige Träger stehen unter Druck
Diakonissenkrankenhaus Dresden hat sich von einem typischen Regelversorger zu einem spezialisierten Haus mit fünf zertifizierte Organkrebszentren etabliert. Gleichzeitig brauchen die 30 Jahre alten OP-Säle eine dringende Modernisierung. Ein Neubau ist überfällig. Um derartige Einrichtungen zu stärken, brauchen sie Entwicklungsmöglichkeiten wie Häuser in kommunaler Trägerschaft. Ohne politische Unterstützung droht Stillstand. Dieser gefährdet letztendlich Versorgung.
Dresden und Niesky: Ein Netzwerk, das in die Lausitz wirkt
Zum Verbund gehört auch das Krankenhaus Emmaus Niesky. Es sichert die Grund- und Notfallversorgung im ländlichen Raum und ist Teil des Lokalen Gesundheitszentrums Niesky. Dresden und Niesky arbeiten eng zusammen, z. B. über MVZ-Strukturen, Pflegeausbildung und gemeinsame Dienstleistungen.
Dieses Zusammenarbeiten ist beispielgebend. Es stabilisiert die Versorgung in der Lausitz. Niesky hält die Fläche, Dresden liefert spezialisierte Medizin. Genau solche Netzwerke braucht Sachsen, wenn Versorgung auch außerhalb der Großstädte verlässlich bleiben soll.
Wissenswert: Mit dem Krankenhaustransformationsfonds stellt der Bund bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro für die Modernisierung und Neuordnung der Krankenhauslandschaft bereit. Ziel ist eine hochwertige, flächendeckende und effiziente Versorgung, die durch regionale Netzwerke, Zentrenbildung und moderne Infrastruktur gestützt wird.
Die sächsische Staatsregierung hat den kommunalen Anteil des Investitionsprogramms Sachsenfonds beschlossen. Rund 2,8 Milliarden Euro aus dem Sachsenfonds fließen in die sächsischen Kommunen. Dazu erklärt die Landesabgeordnete Simone Lang für die Region Erzgebirgskreis:
„Wir sorgen für einen neuen Aufschwung und der beginnt in unseren Kommunen. Mit den Kommunalbudgets und gezielten kommunalen Förderprogrammen stärken wir die Investitionskraft der Kommunen und kurbeln die Wirtschaft an. Der Sachsenfonds kein Projekt von oben, sondern ein Programm für die kommunale Praxis – effizient und bürokratiearm. Von den insgesamt 4,838 Milliarden Euro fließen rund 2,8 Milliarden Euro direkt an die Kommunen. Ein starkes Sachsen entsteht zuerst in starken Kommunen.”
„Wir vertrauen den Kommunen. Sie wissen am besten, wo vor Ort investiert werden muss. Der Erzgebirgskreis erhält 137,16 Millionen Euro als frei verfügbares Kommunalbudget für Vorhaben vor Ort. Damit kommt das Programm ganz konkret vor Ort an. Zusätzlich haben unsere Kommunen Zugriff auf weitere Förderprogramme. Über kommunale Förderprogramme stehen rund 1,1 Milliarden Euro bereit – 489,87 Millionen Euro für den Schulhausbau, 489,87 Millionen Euro für den kommunalen Straßen- und Brückenbau und 108,86 Millionen Euro für Krankenhäuser. Diese Mittel sind miteinander und auch mit anderen Landes- und Bundesprogrammen kombinierbar – das schafft zusätzliche Spielräume für wichtige Investitionen.”
Weitere Informationen: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/sachsenfonds/
Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Einführung der Qualifizierungszeit beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Beschäftigte in Sachsen einen Rechtsanspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr. Mit dem Beschluss setzt der Landtag einen im Koalitionsvertrag vereinbarten Kompromiss um. Ausgangspunkt war der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“, der von über 55.600 Menschen unterstützt wurde.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Henning Homann, erklärt dazu:
„Mit der Qualifizierungszeit wird ein neues Arbeitnehmerrecht eingeführt. Das freut mich als Sozialdemokraten ganz besonders. Denn gute Arbeit bedeutet nicht nur faire Bezahlung, sondern auch Zeit für Qualifizierung, Engagement und Weiterentwicklung. Die SPD hält Wort. Nach einem Jahr Koalition haben wir zwei unserer zentralen Wahlversprechen eingelöst. Mit dem Sachsenfonds haben wir den Investitionsstau angepackt, mit der Qualifizierungszeit stärken wir jetzt die Menschen, die jeden Tag arbeiten, sich engagieren und unsere Gesellschaft zusammenhalten.”
Dazu ergänzt MdL Simone Lang, SPD-Landtagsabgeordnete für das Erzgebirge:
„Auch bei uns kommt die Bildungszeit – dank der vielen Engagierten, Vereine und Verbände vor Ort, die gemeinsam mit uns dafür gekämpft haben. Ob im Sportverein, bei der Feuerwehr, in der Jugendarbeit oder in sozialen Initiativen: Ohne dieses starke Ehrenamt würde unser Zusammenleben hier im Erzgebirge nicht funktionieren. Die Qualifizierungszeit gibt diesen Menschen endlich den Rückhalt, den sie verdienen.
Mit der Qualifizierungszeit stärken wir Weiterbildung und ehrenamtliches Engagement ganz konkret vor Ort. Ob betriebliche Fortbildung, Trainerlizenz im Sport oder Lehrgänge bei Feuerwehr und Rettungsdiensten – all das ist kein Urlaub, sondern ein Dienst an der Gesellschaft. Der heutige Beschluss schafft dafür die nötigen Freiräume und ist ein echter Gewinn für die Menschen im Erzgebirge.“
Der Anspruch umfasst drei Tage pro Jahr für berufliche Weiterbildung, Qualifizierung für das Ehrenamt sowie politische Bildung. Die Qualifizierungszeit muss mit zwölf Wochen Vorlauf beantragt werden. Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten werden durch eine anteilige Erstattung des Arbeitsentgelts durch den Freistaat Sachsen entlastet. Um die betriebliche Organisation zu sichern, kann die Qualifizierungszeit versagt werden, wenn bereits ein Viertel der Beschäftigten im Betrieb den Anspruch im laufenden Jahr nutzt.
Die Qualifizierungszeit tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt für eine moderne Arbeitskultur, starke Ehrenämter und mehr Weiterbildung in Sachsen.
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