Weniger Erwerbsfähige, deutlich mehr Pflegebedürftige bis 2035 - Sozialberichterstattung unterstreicht Handlung

Veröffentlicht am 02.06.2023 in Pressemitteilung

Im Plenum des Sächsischen Landtags wurden die Ergebnisse der Zweiten Sächsischen Sozialberichterstattung für den Freistaat Sachsen vorgestellt und debattiert. Dazu erklärt Simone Lang, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

“Die Realität, die die zweite Sozialberichterstattung zeichnet, kann nur diejenigen überraschen, die bisher die Augen vor dieser verschlossen haben. Das gilt für die Zahlen der erwerbsfähigen Menschen ebenso, wie für die Zahlen der Pflegebedürftigen. Im Übrigen auch für die Feststellung, dass es eben keine wirklich abgehängten Regionen im Freistaat gibt. So mahnend die Zahlen sind, so dankbar bin ich dafür, diese Fakten schwarz auf weiß vorliegen zu haben. Daraus leiten sich klare Handlungsaufträge ab."

Viele Ansätze, die wir schon heute verfolgen, sind richtig und müssen fortgeführt und verstärkt werden. Hierzu zählen Alltagsbegleiter, die betagte Menschen ohne Pflegegrad in ihrer häuslichen Umgebung unterstützen oder Nachbarschaftshelfer, die Pflegebedürftige stundenweise entlasten. Hierzu zählt auch die Kurzzeitpflege, die wir mit dem aktuellen Doppelhaushalt fördern und die verschiedenen Programme, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. 

Doch es bleibt einiges zu tun: Wir werden mehr barrierefreie, bezahlbare Wohnungen brauchen, um betagten Menschen den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu erleichtern. Generationen-übergreifende Wohnformen werden von zunehmender Bedeutung sein. Und dass Fachkräfteeinwanderung auch hier maßgeblich ist, dürfte niemanden überraschen. Wir brauchen jede und jeden - auch Menschen, die bereits in Sachsen leben, aber hier bislang nicht arbeiten können.

Der zweite Sozialbericht zeigt deutlich die Potentiale und Herausforderungen, vor denen wir gesellschaftlich stehen. Es ist ein Fundus an Fakten, der nicht nur uns im Land, sondern auch den Gemeinden vor Ort bei einer zielgerichteten sozialen Planung hilft. Daher kann und darf der zweite Sozialbericht nicht der letzte bleiben.