Petitionen

In dieser Legislatur des Sächsischen Landtages habe ich die Ehre, den Vorsitz des Petitionsausschusses zu bekleiden. Es handelt sich um den größten Ausschuss des Landtags, was den hohen Stellenwert der Bürgeranliegen verdeutlicht.

 

Wie kann ich Petitionen einreichen?

Das Petitionsverfahren ermöglicht es Ihnen, Ihre Bitten und Beschwerden zu Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern oder Behörden in Sachsen in schriftlicher Form einzureichen. Hier ein kurzer Überblick über den Ablauf des Petitionsverfahrens in Sachsen:

  1. Einreichung Ihres Anliegens als Petition (online oder per Post)
  2. Prüfung durch den Petitionsdienst, ob die Petition zulässig ist
  3. Behandlung der Petition im Petitionsausschuss (ein Mitglied des Ausschusses wird Berichterstatter:in)
  4. Weiterleitung an zuständige Stellen, Untersuchung des Anliegens (Akteneinsicht, Ortsbesichtigung, Anhörung von Sachverständigen)
  5. Petitionsausschuss erarbeitet Beschlussempfehlung und Bericht zur Vorlage im Plenum
  6. Beratung und Abstimmung im Plenum
  7. Beschluss wird an zuständige Behörde weitergeleitet und Petent bekommt abschließende Antwort auf seine Petition
     
 

Warum sind Petitionen wichtig?

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Demokratie und Einflussnahme, auch wenn sie nicht rechtlich bindend sind. Das Petitionsverfahren ist ein Weg, um die Stimme der Bürgerinnen und Bürger zu hören und ihnen einen direkten Zugang zur Politik zu ermöglichen. Für Sie bietet eine Petition die Möglichkeit, eine möglicherweise falsche Einzelfallentscheidung von Behörden noch einmal prüfen zu lassen. Für uns Abgeordnete geben die Petitionen oft wertvolle Anregungen für die parlamentarische Arbeit und das politische Wirken darüber hinaus. Einige Petitionen machen auf Missstände aufmerksam, welche uns Parlamentariern wiederum auf möglicherweise bisher so noch nicht bekannt gewesene Gesetzes- oder Gerechtigkeitslücken hinweisen können. Somit stellen die Petitionen, über den jeweiligen Einzelfall hinaus, ein wertvolles Instrument der Bürgerbeteiligung am politischen Prozess dar. Als Schnittstelle zwischen Bürgern und Parlament eröffnet uns der Ausschuss die Möglichkeit direkt mit den Problemen der sächsischen Bürgerinnen und Bürger konfrontiert zu werden. 

 

Für welche Angelegenheiten sind Petitionen nicht geeignet?

Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages kann nicht in privaten Rechtsangelegenheiten wie Konflikte zwischen Mietern und Vermietern, im Geschäft, unter Nachbarn oder in der Familie eingreifen. Auch kann weder der Landtag noch der Petitionsausschuss aufgrund der garantierten Unabhängigkeit der Gerichte Entscheidungen revidieren, ändern oder aufheben. Eine Petition ersetzt somit nicht den Rechtsweg. Daher sollte man sich überlegen, ob neben einer Petition gerichtliche Maßnahmen oder Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen erforderlich sind. Bei Bedarf kann man sich kostenfrei rechtlichen Rat holen oder bei geringen Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen (mehr Informationen dazu auf der Seite des Sächsischen Justizministeriums).

Mehr zum Petitionsdienst und dem Antragsverfahren finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen.de/de/mitgestalten/petition/petitionen-9118.cshtml

Ihre Petition können Sie online hier einreichen: https://www.landtag.sachsen.de/de/mitgestalten/petition/onlinepetition.cshtml