Reform des Sächsischen Heimrechts

Veröffentlicht am 04.03.2024 in Pressemitteilung

Simone Lang, gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum heute im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beschlossenen Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts (Drs. 7/14987):

„Pflegebedürftige Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderungen sollen in Einrichtungen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften ein möglichst selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbstständiges Leben führen können. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird diesem Anliegen Rechnung getragen und das ‘Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes’ durch das ‘Sächsisches Wohnteilhabegesetz’ (SächsWTG) abgelöst.

Das Wohnteilhabegesetz berücksichtigt das Anliegen der Behindertenrechtskonvention im Bereich des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung, den Paradigmenwechsel im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz und die Wirkungen der Pflegestärkungsgesetze im Bereich der Pflege. 
 
Mit der Novellierung wird das Selbstverständnis und die Stellung der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt und ihnen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben als Teil der Gesellschaft ermöglicht. Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Einrichtungen oder ambulant betreuten Wohngemeinschaften haben, sollen aktiv darin unterstützt werden, ihre Persönlichkeit im Rahmen ihrer körperlichen und geistigen Möglichkeiten frei entfalten zu können. Dabei wird der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Missbrauch, Ausbeutung, Gewalt und Diskriminierung sowie die Verpflichtung zur Achtung der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität neu aufgenommen.”