Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patient:innen hat für uns höchste Priorität

Veröffentlicht am 14.07.2022 in Pressemitteilung

Soeben wurde der Antrag  Flächendeckende Grundversorgung sicherstellen und mit spezialisierten Schwerpunkten hohe Qualität erreichen: Leitlinien zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung im Freistaat Sachsen (Drs. 7/10140) beschlossen. Dazu führte Simone Lang, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, aus: 

„Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Sächsische Krankenhausgesetz unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Zukunftswerkstatt zu novellieren. Das Ergebnis liegt demnächst vor. Zuvor haben verschiedene Akteurinnen und Akteure ein Zielbild für die Krankenhausversorgung in Sachsen formuliert. Durch die Novelle des Krankenhausgesetzes wollen wir diese Ziele erreichen. Für uns als Koalition war es wichtig, dafür ein paar Merkposten in einen Antrag zu gießen, die sich im Gesetz wiederfinden müssen.”


„Dabei hat eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten für uns die höchste Priorität. Denn niemandem nützt ein Krankenhaus um die Ecke, in das man mit ungutem Gefühl reingeht, weil die nötige Erfahrung oder das nötige Personal vor Ort fehlen. Daher ist für uns klar, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung weiterhin eine flächendeckende Grundversorgung vorsehen muss. Dass es aber im Sinne der Patientinnen und Patienten ist, spezialisierte Eingriffe nur an Schwerpunktstandorten durchzuführen. In dieser Grundversorgung spielen die Krankenhäuser auf dem Land natürlich eine wichtige Rolle, denn sie gewähren eine wohnortnahe Versorgung und können noch stärker auch für ambulante Angebote genutzt werden.”

„Auch mit Blick auf den Fachkräftebedarf, die Qualitätssicherung und den nötigen Wissenstransfer scheint uns eine deutlich stärkere Kooperation und Vernetzung zwischen Krankenhäusern erstrebenswert. In diesem Zuge soll die Vernetzung und fachliche Zusammenarbeit gefördert und Anreize für regionale und überregionale Kooperationen geschaffen werden. Denn auch hier muss das Prinzip gelten, dass das Wohl der Patientinnen und Patienten an erster Stelle kommt.”

„In Sachsen stehen der Bevölkerung 78 Krankenhäuser für die stationäre Versorgung zur Verfügung. Und wenn wir ehrlich sind, brauchen wir sie alle. Die Frage ist jedoch – mit Blick auf Fachkräftemangel, demografische Entwicklung und Qualitätssicherung – in welcher Form und mit welchem Angebot. Wir sehen in dem zu novellierenden Krankenhausgesetz eine Möglichkeit für einige Häuser sich weiterzuentwickeln und so die Versorgung vor Ort sicherzustellen.”