Bürgerservice

Bei vielen sozialstaatlichen Maßnahmen wissen Bürger:innen oft nicht, ob und wie sie die Leistungen beantragen können. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen zusammenfassen.

 

WOHNGELD

Kann ich mir meine Wohnung auch in Zukunft noch leisten? Diese Frage stellen sich Viele angesichts der gestiegenen Gas- und Strompreise. Damit die Miete und die Energiekosten kein Konto ins Minus bringen, gibt es jetzt das Wohngeld Plus. Das Wohngeld wurde im Schnitt verdoppelt und die Zahl der Anspruchsberechtigten mehr als verdreifacht. Damit Wohnen für alle bezahlbar bleibt.

Mehr Informationen zum Wohngeld erfahren Sie auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

Alle Informationen zur Beantragung von Wohngeld in Sachsen finden Sie hier:
https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000071

Ihren möglichen Anspruch auf Wohngeld können Sie im Wohngeldrechner ganz einfach online prüfen:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
 

BÜRGERGELD

Das Bürgergeld ist ein neues Sozialleistungssystem in Deutschland, das am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt hat. Der Regelsatz beträgt seitdem 502 Euro für Alleinstehende. Mit der Einführung des Bürgergeldes sollen Menschen im Leistungsbezug mehr finanzielle Sicherheit geboten und die bürokratischen Hürden reduziert werden. Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter am Wohnort.

Mehr Informationen zum Bürgergeld und warum es für mehr Respekt, Chancen und soziale Sicherheit sorgt: https://www.spd.de/buergergeld/

Alle Informationen zur Beantragung des Bürgergeldes finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/buergergeld-beantragen
 

200 EURO EINMALZAHLUNG FÜR STUDIERENDE UND FACHSCHÜLER:INNEN

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass alle Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten sollen, um die gestiegenen Energiekosten zu kompensieren. Die Einmalzahlung kann auf der Website Einmalzahlung200.de beantragt werden. Um den Antrag zu stellen, benötigt man die BundID und zusätzlich den Online-Ausweis oder das Elster-Zertifikat. Die Einmalzahlung wurde im Rahmen des Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html